+++ Fr. 24.04.2020 +++

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt.  

Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden. 

 

Daher kann der Unterricht in der genannten Jahrgangsstufe nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wieder aufgenommen werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4a, 4b und 4c kommen also nicht wie geplant am Montag in die Schule.

 

Für die Abschlussklassen H9a, H9b und R10 findet der Unterricht wie geplant statt.

 

Hier ist die offizielle Mitteilung des Hessischen Kultusministeriums zu finden.