Liebe Eltern,
bitte beachten Sie folgende neue Regelungen:
In der 2. Corona-Verordnung in der Fassung vom 19.09.2020 ist u.a. das Betretungsverbot neu geregelt, (siehe >hier<)
In § 3 Abs. 2 heißt des jetzt:
„Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen,
1. wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
2. solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“
Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall umgehend telefonisch im Sekretariat.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Kröck (Schulleiter) und Delia Timmermann (Stv. Schulleiterin)