Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (HSchG § 73), in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV § 26-36 Anlage 2) und in der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (VOBGM, § 14) verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen dieser Richtlinien und dem Kerncurriculum (Bildungsstandards und Lehrpläne).
In die Leistungsbewertung fließen alle erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten, mündliche und praktische Beiträge sowie schriftliche Übungen. Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen. Die Leistungsbewertung wird durch Aussagen zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten ergänzt.
In allen Fächern legen wir dabei den Fokus auf die individuelle Lernentwicklung des Kindes und berücksichtigen neben den Klassenarbeiten grundsätzlich die Anstrengung und den individuellen Lernfortschritt des einzelnen Schülers. Die Kriterien der Leistungsbewertung sollen mit dem Leistungsbewertungskonzept transparent gemacht werden.